Für Bildung gegen Spaltung

Für gleiche Bildungschancen in NRW

Die GEW NRW setzt sich gegenüber Landesregierung und Landtag für Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsbenachteiligung ein. Leuchtturmprojekte der Landesregierung reichen bei Weitem nicht aus. Um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu durchbrechen, braucht es tief reichende systemische Ansätze.

Zu den geeigneten Steuerungsmaßnahmen der Landesregierung gehören:

• Einführung eines schulbezogenen Sozialindexes zur Identifizierung von Kitas und Schulen mit schwierigen sozialen Ausgangslagen

• zusätzliche Ressourcen anhand eines transparenten Zuweisungsverfahrens

• regelmäßige Überprüfung der Ressourcenverwendung und ihrer Wirkung

• Aufhebung der Fachleistungsdifferenzierung in den Haupt-, Gesamt- und Sekundarschulen

• Umwandlung der Schulen in sozialen Brennpunkten in gebundene Ganztagsschulen mit auskömmlicher Finanzierung und besserer Personaldecke

Besonders dringend ist die Umsetzung bereits bestehender Kernforderungen der GEW. Die Landesregierung muss entsprechende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen vornehmen.

Die GEW fordert:

• Reduzierung der Klassen- und Gruppengrößen

• Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

• stellenwirksame Anrechnung aller systemisch notwendigen Konferenz-, Fortbildungs- und Beratungszeiten auf die Unterrichtsverpflichtung

• standortbezogene und teilnehmerorientierte, qualitativ hochwertige und anspruchsvolle Fortbildungen, deren Effektivität jeweils zu evaluieren ist

• regelmäßige, vom Dienstherrn finanzierte Supervisionsangebote

• Beförderungsmöglichkeiten für Sozialpädagog*innen zu schaffen

• finanzielle Zulagen

In den Kindertageseinrichtungen werden die Grundlagen für einen gelingenden Schulstart der Kinder gelegt. In sozialräumlich schwierigen Lagen müssen zusätzliche Ressourcen bereit gestellt werden.

Die GEW fordert:

• Reduzierung der Gruppengrößen

• zusätzliches Personal für die Begleitung von Kindern und Familien mit besonderem Bedarf

• Berücksichtigung notwendiger Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Elternarbeit, Teambesprechungen und Vernetzung

• therapeutische Unterstützung in den Tageseinrichtungen

Zu den geeigneten Maßnahmen der Kommunen gehören:

• Weiterverfolgung der in dem Modellvorhaben „Kekiz – Kein Kind zurücklassen“ erfolgreichen Maßnahmen

• Einführung von festen Schulbezirksgrenzen

• Priorisierung der Schulen und Kindertageseinrichtungen mit schwierigen sozialen Ausgangslagen

Beschluss des Gewerkschaftstages, 07.12.2017