Schulsozialarbeit

Was will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft?

GEW möchte Schulsozialarbeit gesetzlich verankern

Sozialgesetzbuch VIII § 13 Jugendsozialarbeit
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ …

 

Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit
„An der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe kommt der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen besondere Bedeutung zu. Die Stärkung der Schulsozialarbeit eröffnet große Chancen zum Abbau von Benachteiligungen, zur Gestaltung der Lebenswelt am Lernort Schule und zur Prävention durch niedrigschwellige Angebote der Beratung und Unterstützung.“

Aufgaben der Jugendhilfe an der Schule

Schulsozialarbeit – Einer für Tausende
Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen ist eine besondere Herausforderung: Die Schülerschaft ist enorm vielfältig; viele Schülerinnen und Schüler können nicht kontinuierlich betreut werden. Häufig ist Krisenintervention gefragt.